Sprachnachweise Sprachnachweise des Sprachlabors
Das Zentrale Sprachlabor bietet neben internationalen Sprachzertifikaten auch die Möglichkeit Sprachnachweise des ZSL zu erwerben. Diese basieren auf dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Das Sprachlabor bietet zwei Sprachnachweise an:
- ALLGEMEINSPRACHLICHES SPRACHZEUGNIS (insgesamt 16 SWS)
Ein Sprachzeugnis kann in den Sprachen Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch und Türkisch erworben werden. Der damit dokumentierte Kenntnisstand entspricht einem B1 Niveau. Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Sprachzeugnisprüfung ist der erfolgreiche Abschluss des vierten Kurses in einer der genannten Sprachen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite der jeweiligen Sprachsektion.
Achtung: der vierte Kurs soll am ZSL ablegt werden.
- FACHBEZOGENES SPRACHZERTIFIKAT (8 SWS)
Ein Sprachzertifikat kann den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch erworben werden. Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Sprachzertifikatsprüfung ist der erfolgreiche Abschluss von zwei fachbezogenen C1-Kursen im Gesamtumfang von 8 SWS. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite der jeweiligen Sprachsektion.
HINWEIS: Die mündlichen Prüfungen sind zeitnah zum Abschluss des jeweils relevanten Kurses abzulegen.