Förderinstrument Weiterbildung als Bildungszeit
Die Universität Heidelberg ist seit September 2015 vom Regierungspräsidium als Bildungsträgerin im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg anerkannt. Wer die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann für den Besuch einer geeigneten Weiterbildung jetzt Bildungszeit beantragen.
Die Förderinstrumente zur beruflichen Weiterbildung wurden 2015 um eine wichtige Maßnahme ergänzt. Am 1. Juli 2015 trat das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg, kurz BzG BW, in Kraft. Somit haben auch Personen, die in Baden-Württemberg beschäftigt sind, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich zur Weiterbildung von ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber freistellen zu lassen.
Wichtig ist, dass der Anbieter als Bildungsträger im Sinne des BzG BW vom Regierungspräsidium Karlsruhe anerkannt ist. Bildungszeit kann nur für berufliche oder politische Weiterbildungen sowie für die Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten genommen werden. Beantragt wird die Bildungszeit direkt beim Arbeitgeber, spätestens neun Wochen vor Beginn der Weiterbildung.
Ansprechpartner für alle Belange zum Bildungszeitgesetz ist das Regierungspräsidium Karlsruhe.