Weiterbildungsprogramm Mediation Abschlüsse
Bescheinigung über den 130H-Lehrgang
Nach Absolvierung aller Unterrichtseinheiten des 130H-Lehrgangs wird der Besuch gemeinsam von Universität Heidelberg und dem Heidelberger Institut für Mediation - Ausbildung bescheinigt.
Bescheinigung nach § 2 der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungs-Verordnung (ZMediatAusbV)
Wer spätestens drei Jahre nach Abschluss des 130H-Lehrgangs fünf Mediationen als Mediator*in oder als Co-Mediator*in durchgeführt und jeweils mit einer Supervision bei Supervisor*innen des Heidelberger Instituts für Mediation abgeschlossen hat, erhält eine Bescheinigung der Universität Heidelberg und des Heidelberger Instituts für Mediation - Ausbildung nach § 2 ZMediatAusbV.
Bescheinigung der Teilnahme an Fortbildungsseminaren
Am Ende jedes Fortbildungsseminars wird die erfolgreiche Teilnahme von Universität Heidelberg und dem Heidelberger Institut für Mediation - Ausbildung bescheinigt.
Bescheinigung nach § 3 der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungs-Verordnung (ZMediatAusbV)
Um die Bezeichnung Zertifizierte Mediatorin/Zertifizierter Mediator dauerhaft führen zu können, sind regelmäßige Fortbildungen notwendig. Nach Abschluss der Ausbildung müssen im Vier-Jahres-Turnus Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 40 Zeitstunden besucht werden. Die Vierjahresfrist beginnt erstmalig nach Abschluss der Zertifizierte-Mediator*innen-Ausbildung.
Die Einhaltung der Frist und die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen wird gemeinsam von Universität Heidelberg und Heidelberger Institut für Mediation - Ausbildung bescheinigt.
Bescheinigung über die 80H-Zusatzqualifizierung
Der erfolgreiche Abschluss der 80H-Zusatzqualifizierung wird durch eine gemeinsame Bescheinigung der Universität Heidelberg und des Heidelberger Instituts für Mediation - Ausbildung bestätigt. Der Erwerb besonderer Kenntnisse in einem der Anwendungsbereiche Familie, Wirtschaft, Gesundheitswesen oder sozialer und öffentlicher Bereich wird ausgewiesen.
Anerkennung durch die Anwaltskammern
Anwält*innen haben die Möglichkeit, die Teilnahme an Mediationsseminaren bei der Anwaltskammer anerkennen zu lassen. Die Anerkennung muss individuell und vor dem Weiterbildungsstart beantragt werden.
Mediationsgesetz
Am 21.07.2012 wurde das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung beschlossen. Es enthält unter anderem allgemeine Angaben über die geeignete Aus- und Fortbildung von Mediator*innen und einen Hinweis auf Übergangsbestimmungen für bereits ausgebildete Mediator*innen.
Das Mediationsgesetz unterscheidet zwischen Mediator*innen und zertifizierten Mediator*innen und erhebt unterschiedliche Aus- und Fortbildungsanforderungen an die jeweilige Bezeichnung (siehe §5 MediationsG). Die Anforderungen an die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediator*innen ist in der Rechtsverordnung vom 21.08.2016 (zuletzt novelliert am 01.03.2024) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz festgelegt.